Fachbegriffe Themengruppe: [Wandgestaltung] - (Auf chemischen Holzschutz verzichten)
im Glossar "Renovieren und Dekorieren" bei do-it-yourself.de
Fachbegriff: Holzschutzmittel
Holzschutzmittel
Der Begriff Holzschutzmittel ist bedauerlicherweise gesetzlich nicht festgelegt, so daß jede beliebige Lackmischung als Holzschutzmittel verkauft werden kann. Die im Handel erhältlichen Produkte haben vielfältige und phantasievolle Namen. Durch Bezeichnungen wie Wohnraumlasur oder Langzeit-Holzlasur ist es für den Verbraucher mitunter sehr schwer zu erkennen, für welchen Zweck die jeweiligen Mittel eingesetzt werden können. So wie es für die Verwendung von Holzschutzmitteln im Innenbereich keine Vorschriften gibt, ersetzt auch im Außenbereich ein baulicher Holzschutz, der Nässestau vermeidet, die schädlichen Mittel. Nachdem es in den letzten Jahren durch lindanhaltige Holzschutzmittel zu verschiedenen Krankheitserscheinungen gekommen ist, ist man in der Auswahl der Mittel vorsichtiger geworden. Holzschutzmittel können wie folgt eingesetzt werden:
Holzschutzmittel
Für den Umgang mit Holzschutzmitteln, Lasuren und Lacken gelten folgende Vorsichtsmaßnahmen: - Auf den Gebinden sind normalerweise in verständlichen Symbolen die Gefahren angezeigt, die bei unsachgemäßem Gebrauch von dem betreffenden Mittel ausgehen können. - Die Gebindeaufschriften geben zudem meistens Auskunft über notwendige Schutzvorkehrungen bei der Verarbeitung. - Kommen Holzschutzmittel versehentlich auf die Haut, so müssen Sie sie sofort mit reichlich klarem Wasser abspülen bzw. mit Seife und Wasser abwaschen. Bei anhaltenden Beschwerden sollten Sie einen Arzt aufsuchen. - Kommen Ihnen Holzschutzmittel in die Augen, so müssen Sie sofort mit klarem Wasser ausgespült werden. Danach müssen Sie in jedem Fall einen Augenarzt aufsuchen. - Werden Holzschutzmittel verschluckt, so muß sofort ein Arzt oder ein Krankenhaus aufgesucht werden. Für die Behandlung ist eine genaue Angabe des Namens des Holzschutzmittels wichtig (Gebinde mitnehmen). - Lösungsmittelhaltige Holzschutzmittel, Lasuren, Lacke und [Beizen] sind meistens leicht entzündbar, manchmal auch explosiv. Die Nähe offener Flammen muß unbedingt vermieden werden. Bei Bränden besteht Vergiftungsgefahr durch das Einatmen der freigesetzten Dämpfe. - Bei jeder Verarbeitung sollten Sie Schutzkleidung (lösungsmittelbeständige Schutzhandschuhe und Schutzbrille) tragen. - Während der Verarbeitung essen, trinken oder rauchen Sie niemals. - Sollten Sie lösemittelhaltige Holzschutzmittel, Lasuren, Lacke oder [Beizen] in Innenräumen verarbeiten, so lüften Sie diese während der Verarbeitung und danach einige Tage gründlich. Die Räume können während dieser Zeit nicht bewohnt werden. - Holzschutzmittel sollten in keinem Fall in Schlafzimmern oder an Schlafmöbeln, in Räumen (z.B. Speisekammern) oder an Schränken verarbeitet werden, in denen gleichzeitig oder später Lebensmittel aufbewahrt werden. - Bewahren Sie alle Gebinde vor Kindern verschlossen auf und geben Sie sie als Sonderabfall bei den örtlichen Sammelstellen ab.